Dies & Das
Hier habe ich noch einige ältere Mehrbild-Ansichtskarten eingescannt, auf der viele interessante Ansichten zu sehen sind. Und auch ein paar alte Werbeanzeigen der Gehrdener Geschäftswelt habe ich
beigefügt. - 'Dies & Das' halt…
In der Rubrik "Gehrden bis 1960" findet sich eine Ansichtskarte mit einer Villa in der 'Großen Bergstraße'. Im Hintergrund am Gehrdener Berg ist eine weitere Villa zu erkennen; - die des Herrn Rentiers Gronemeyer. Hierzu ein interessanter über 100 Jahre alter Artikel:
Villa des Herrn Rentiers L. Gronemeyer in Gehrden bei Hannover
Architekt: Maurermeister Fr. Krull in Gehrden
aus: Baugewerks-Zeitung, Berlin
Ungefähr 10 km von Hannover entfernt liegt am Anfange des Deistergebirges in romantischer Gegend, umgeben von mächtigen Laub- und Nadelwaldungen mit seinem historischen 146 m hohen Burgberge, auf dem noch die Reste einer altgermanischen Ringbefestigung zu sehen sind und auf welchem noch vor einigen Jahren eine Waldwirtschaft mit Aussichtsturm errichtet worden ist, der Flecken Gehrden.
Seitdem man nun mittels Straßenbahn von Hannover aus diesen Flecken schnell und bequem erreichen kann, hat sich daselbst nicht nur der Zuzug von Ausflüglern vermehrt, sondern viele Familien, die sich vom Getriebe der Großstadt und von ihren Geschäften zurückgezogen haben, wählen denselben als Sommeraufenthaltsort. Es hat sich dadurch in den letzten Jahren eine ziemlich rege Bautätigkeit daselbst entfaltet, welche sich hauptsächlich auf die Errichtung von Villen und Einfamilienhäusern bezog. Zu diesen gehört auch die in nachstehenden Abbildungen wiedergegebene vollständig freistehende Villa des Herrn Rentiers L. Gronemeyer, welche unmittelbar an der Landstraße am Bergesabhange mit terrassenartigem Vorbau vor kurzer Zeit errichtet und ringsum von mächtigen Laub- und Nadelbäumen umgeben ist.
Dieselbe besteht aus Kellergeschoß, Erdgeschoß, Obergeschoß und Dachgeschoß. Das Kellergeschoß, dessen Fußboden mit dem der vor dem Hause liegenden Terrasse in ziemlich gleicher Höhe liegt, enthält Küche, Speisekammer, Keller, Badezimmer, Abort und ein Regenwasserbassin. Im Erdgeschoß befinden sich die Wohnräume und im Obergeschoß die Schlafräume und ein Fremdenzimmer. Im Dachgeschoß ist eine Mädchenkammer und der Trockenboden untergebracht, Der Zugang zu diesem Gebäude führt über eine große Freitreppe. In Höhe des Erdgeschosses ist vor dem Hause eine Veranda angegliedert, von welcher aus man eine schöne Aussicht über ganz Gehrden und die angrenzenden Ortschaften hat.
Die innere Einrichtung ist eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend herrschaftliche. Sämtliche Räume haben tannenen Dielenfußboden. Die Decken sind mit Stuckgesimsen und Rosetten verziert. Zur Beleuchtung der Räume bei Dunkelheit dient elektrisches Licht, wozu die Kraft von der Straßenbahn geliefert wird. Die Wasserversorgung geschieht aus einem mit Pumpe versehenen, vor dem Hause liegenden Brunnen. Alle Zimmer sind mit Kachelöfen ausgestattet. Die Eingangstür ist aus Eichenholz. Zur Verbindung der einzelnen Stockwerke sind Holztreppen aufgestellt. Die inneren Türen sind in sechs Füllungen gearbeitet. Die Terrassenmauer ist aus Bruchsteinen dortiger Gegend und das Mauerwerk des Gebäudes selbst aus Ziegelsteinen hergestellt.
Die Äußeren Ansichten sind bis auf die kleinen Quader und Gesimse, welche in Rohbau gehalten sind, mit Zementmörtel geputzt und mit einem wetterfesten, sandsteinartigen Anstrich versehen. Beide Hauptfronten schließen je mit einem Giebelaufbau ab, wodurch das Gebäude ein recht wohlgefälliges Aussehen erhält.
Das Dach ist mit roten Pfannen eingedeckt.
Alles andere dürfte wohl genügend aus den hier wiedergegebenen Abbildungen zu ersehen sein.
Die Baukosten belaufen sich einschließlich Pumpe und Einfriedung auf ca. 13 000 Mk.
Die Zeichnungen sind vom Maurermeister Fr. Krull zu Gehrden angefertigt worden, welcher auch die ganze Ausführung des Baues übernommen hat.
Rotta
Zeitungsartikel „Lindener Anzeiger“ vom 22. Mai 1913
Gehrden, 22. Mai. (Bürgerverein.) Am letzten Mittwoch fand im Ratskeller eine von Dr. med. Schwarz geleitete Versammlung des Bürgervereins statt. Der erste Punkt, die Lokalfrage,
wurde antragsgemäß dahin entschieden, die Vereinsversammlungen abwechselnd bei denjenigen Saalinhabern anzuberaumen, die auch Mitglieder des Vereins sind. Eine sehr anregende Debatte entspann sich
über die Steuerverhältnisse der Gemeinde. Während Tierarzt Hartwig den Standpunkt vertrat, daß, wenn keine großen außergewöhnlichen Ausgaben für kommunale Zwecke den Etat belasten würden, die
günstige Finanzlage eine, der jetzigen Generation zugute kommende Ermäßigung des Steuersatzes gestatte, waren Bürgervorsteher Krull und andere Herrn entgegengesetzter Ansicht. Gärtner Kirk bemängelte
den unschönen Zustand unseres Kirchhofes. Vor dem Tore lagerten Schutt- und Komposthaufen, wie überhaupt die ganze äußere Verfassung eines Gottesackers nicht würdig sei. Der Verein beschloß eine
Eingabe an den Kirchenvorstand um Beseitigung der erwähnten Uebelstände zu richten. Ferner soll auf Antrag Tierarzts Hartwig der Magistrat ersucht werden, die schon früher angeregte des
Bebauungsplanes näher ins Auge zu fassen, da dieser für die Weiterentwicklung der Gemeinde von einschneidenster Bedeutung sei und sicherlich auch von der Behörde genehmigt werde. Wagenmeister Peters
rügte das unsaubere Aussehen der Straßen. Auch hierin soll versucht werden, Wandel zu schaffen. Wie in früheren Jahren sollen auch jetzt wieder die dem Bürgerverein gehörenden Ruhebänke an den
Touristenwegen im Holze aufgestellt werden. Kaufmann Dammann machte die Mitteilung, daß dem Verein zurzeit 68 Mitglieder angehörten und ein Vereinsvermögen von 470 Mk. Vorhanden sei. Auf Anregung des
Herrn Hartwig soll versucht werden, die Mitgliederzahl zu erhöhen, die Versammlungen öfters anzuberaumen, wie überhaupt den ganzen Verein noch auszubauen.
Dienstanweisung für einen Nachtwächter
Vor 100 Jahren wurde im Flecken Gehrden die Sicherheit ganz groß geschrieben
Aus der Dienstanweisung für den Nachtwächter vom 6. Februar 1903:
Die Nachtwache beginnt vom 1. April bis 1. Oktober jeden Jahres Abends um 11 Uhr und endet um 3 Uhr Morgens und während der Zeit vom 1. Oktober bis 1.April Abends um 10 Uhr und endet um 4 Uhr
Morgens.
Der Nachtwächter hat jede Stunde sämtliche Straßen des Ortes zu begehen und die Stunden in ortsüblicher Weise mit dem Horn zu blasen.
Wird er nicht auf der Straße oder nicht im nüchternen Zustande betroffen, so hat er nach vorgängiger Warnung Dienstentlassung zu gewärtigen.
Der Lohn wird bei Anstellung desselben besonders vereinbart. Invaliditätsmarken werden für ihn eingeklebt.
Dem Nachtwächter wird außer dem baaren Lohne ein Mantel, Horn, Pfeife und ein Blechschild mit den Worten „Nachtwächter“ zur dienstlichen Benutzung übergeben.
Er ist verpflichtet auf jede Feuersgefahr genau Acht zu geben, namentlich sofort nach entdeckter Gefahr den Eigenthümer oder die Bewohner des durch dieselbe bedrohten Gebäudes und deren Nachbarn zu
wecken, mit dem Horn das bestimmte Feuersignal zu geben und den Bürgermeister, den Gendarm und den Brandmeister der Feuerwehr von dem Ausbruch des Feuers zu benachrichtigen.
Der Wächter muß fortwährend bemüht sein Diebstähle und Einbrüche zu verhüten und daher verdächtige Personen, welche sich Nachts auf den Straßen umhertreiben zu beobachten.
Auch steht ihm das Recht zu geeignetenfalls Personen über den Zweck ihres späten Aufenthalts auf der Straße höflich zu fragen und wenn die Antworten nicht genügend ausfallen, zu ihrer Wohnung zu
geleiten, um sich von der Richtigkeit der gemachten Angaben zu überzeugen.
Sollte der Wächter einen Dieb auf der That ertappen, so muß er einen solchen festnehmen und dem Gendarm oder Bürgermeister zuführen. Bedarf er bei solchem Dienst Unterstützung, so hat er mit der
Pfeife Nothsignale zu geben.
Wenn er während der Nachtzeit Personen in verdächtiger Weise Sachen tragen sieht, so muß er solche Personen sofort anhalten, sich genau erkundigen, wer der Angehaltene ist, was er trägt und sich
überzeugen, ob bei der Sache nichts Verdächtiges obwaltet.
Wenn sich der Verdacht eines Diebstahls ergiebt, so muß er den Angehaltenen mit den Sachen zum Gendarm und Gemeindevorstand führen.
Der Nachtwächter ist verpflichtet die Beschädigungen von Baulichkeiten aller Art, von Straßenlaternen, Pumpen, Wasserleitungen, Einfriedungen, Anpflanzungen und dergleichen thunlichst zu verhindern,
sowie ferner darauf zu achten, daß alle Straßenlaternen brennen, und daß sie nicht vor der festgesetzten Zeit ausgelöscht werden; ebenso hat er zu beobachten, ob die Gast- und Schankwirthe über die
Polizeistunde hinaus noch Gäste bei sich dulden und bewirthen oder ob irgendwo die Ruhe der Nachbaren durch den nächtlichen Betrieb einer Wirtschaft gestört wird. Er hat bei Überschreitungen der
Polizeistunde die Gastwirte aufzufordern, das Lokal zu schließen, auch selbst Feierabend zu gebieten.
Der Nachtwächter muß Schlägereien, Ruhestörungen und Ausschreitungen, sowie liederliches Treiben auf den Straßen zu verhindern suchen und diejenigen, welche Unfug treiben, durch Singen und Lärmen
oder auf andere Weise die öffentliche Ruhe stören, mit höflichen Worten zur Ruhe verweisen.
Abänderungen und Zusätze in Beziehung auf vorstehende Anweisung werden ausdrücklich vorbehalten.
Der Magistrat
gez. Pott
Der Dienstanweisung wurde vom Landrat des Kreises Linden zugestimmt.
aus: Festschrift 700 Jahre Stadt Gehrden, herausgegeben in Zusammenarbeit mit dem Heimatbund Niedersachsen – Gruppe Gehrden
Gehrdener Geschichten
Folgende kleine Anekdote spielte sich in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts ab:
Wiili M., ein eifriger Kegler, der immer an einer der beliebten Kegelrunden im Ratskeller teilnahm, querte nach erfolgreichem und lustigen Kegelabend den Kirchhof und ging durch die Hüttenstraße, wo
er voller Schreck bemerkte, dass er seinen Hausschlüssel nicht mitgenommen hatte und dieser wohlbehütet zu Hause lag.
Da die Seinige sich nun schon in den süßesten Träumen schwelgte, und das Klingeln keine Wirkung zeigte, baute er sich vor seinem Wohnhaus auf und rief voller Leibeskraft und aus vollem Halse:
„Stine, Stine; - schmeiß die Kommode runter, - da ist mein Schlüssel drin!!!“
Über das weitere Geschehen ist nichts bekannt.
Gehrdener Geschichten
Im damaligen Gasthaus Weber bei Mutter Kürsten war Heinrich Sch. ein gern gesehener Gast. Die Spielersitzung der Fußballer fand immer montags dort statt. Beim Betreten des Gastraumes rief Heinrich
Sch. immer: „Moder Kürsten, eene Lokalruun Sool-Eier för all!“ („Eine Runde Sol-Eier für alle!“), wohlwissend, dass auf der Theke bei Mutter Kürsten immer nur drei bis vier der wohlschmeckenden
Bierzutat bereitstanden.
Das wiederholte sich Woche für Woche, Monat für Monat, - heutzutage würde man von einem ‚Running-Gag’ sprechen. Bis zu dem Tag als Heinrich wieder das Gasthaus betrat, mit einem schnellen Blick
auf die Theke die vier Sol-Eier taxierte und wie üblich rief: „Moder Kürsten, eene Lokalruun Sool-Eier för all!“ Nun wurde eine kichernde Wirtin vernommen, die mit einem riesengroßen Glas voller
Sol-Eier aus der Küche gehuscht kam: „Nu kunnst dien Ruun Sool-Eier hebben!“ („Nun kannst Du deine Runde Sol-Eier haben!“).
Unter riesigem Gelächter, in das auch Heinrich einstimmte, wurden nun die Eier ausgegeben. Und Herr Sch. hat die Runde gern bezahlt.
Mosaiksteinchen zur Stadtgeschichte
1755
Anstellung des Holzwärters Johann Heinrich Behre
1809
Anschaffung einer neuen Feuerspritze
4. März 1823
Anstellung eines Fleckenspostbotens
1830
Kauf eines Hauses am Spehrstor zur Einrichtung eines Cholerahauses (heute: Levester Straße)
1839
Einstellung einer Hebamme namens Hachfeld (die Vorgängerin konnte infolge fortgeschrittenen Alters ihrer Funktion nicht in der notwenigen Sorgfalt nachkommen)
14. April 1840
Anstellung eines Arztes
1842
Vertrag mit dem Wundarzt Lucas über die Behandlung mittelloser Kranker
21. Januar 1844
Actum über die Anstellung der Totenfrau Scharenberg
1847 Conzessionierung einer Apotheke
1860/1861
Trennung des Gutes „Franzburg“ von der Gemeinde Gehrden
9. Oktober 1867
Sammlung für die bei Langensalza verwundeten Soldaten. Ergebnis: 13 Reichsthaler, 10 Groschen und 5 Pfg.
10. Sept. 1868
Magistratsbeschluß über die Benutzung der Rathsstube seitens des Rathskellermieters.
1. Juli 1868
Eingabe aller Anwohner der Dammstraße auf Anlage einer Wasserleitung, weil die Pumpe vor dem Brauhause im Winter einfriert.
1. August 1872
Kostenvoranschlag für eine neue Schule. 11.701.10 (sog. Weiße Schule, Abbruch 1972)
30. Nov. 1872
Chaussierung der Wegstrecken von der Schäferei (heute Steintor) bis nach dem Brauereiteiche (sog. Alteteich) und dem Windmühlenweg hinauf
1876
Eine Privatschule erhält auf Antrag provisorisch 2 Räume in der neuen Schule
30. Okt. 1877
Den Gebrüdern Carl u. Friedrich Seemann wird die Genehmigung erteilt, in der Feldmark am Koppelwege zwischen Gehrden und Leveste eine Ziegelei mit zwei Ziegelöfen anzulegen.
11. Mai 1878
Pastor J.W.Lyra bittet in seiner Eigenschaft als Kirchenvorstand um Neueinschätzung der Brandversicherung für das 1. Pfarrhaus und der Cantorwohnung.
10. Dez. 1880
J.W. Lyra lädt zur Schulvorstandssitzung im 1. Pfarrhaus ein. Der Magistrat ist Patron der 1. und 3. Schulstelle und Mitglied des Schulvorstandes.
6. Februar 1903
Dienstanweisung für den Nachtwächter
15. Juli 1913
In Gehrden werden erstmals drei Litfaßsäulen aufgestellt. Auf dem Marktplatz, in der Alten Straße – Schnittpunkt Landstraße nach Ronnenberg und am Spritzenhaus am Steintor
19. August 1913
Zwischen der Gemeinde und der Imperial-Continental-Gas-Association zu London wird ein Gaslieferungsvertrag für die Ausleuchtung der Gemeindewege abgeschlossen.
28. Mai 1914
Baureife Pläne für die Anlage eines Badeteiches nebst Badehaus vor dem Werder. (Land am Koppelweg nördlich des Friedhofes)
18. März 1920
Bildung einer Einwohnerwehr für den Flecken Gehrden. 169 Mitglieder zeichnen sich ein.
15. Nov. 1920
Ablieferung von Waffen: 5 Gewehre, 4 Karabiner, 2 Pistolen und 104 Patronen
1. März 1924
Finanznot und Rückgang der Schülerzahlen zwingen zum Abbau von Lehrerstellen. 344 Kinder (48 – 54 je Klasse)
20. Juli 1926
Bau einer eisernen Wasserleitung vom Brauteich – Hornstraße – Markt bis zum Brauhaus mit Erwerbslosen. In der Folgezeit wurden Wasserproben beanstandet. Eine zentrale Wasserversorgung wird
angestrebt.
1928
Gehrden beteiligt sich am Volksbegehren über den Volksentscheid eines Gesetzes über das Verbot des Baues von Panzerschiffen und Kreuzern.
Januar 1931
Einführung der Biersteuer
20. März 1931
Beschluß zur Anlage einer zentralen Wasserversorgung
17. Sept. 1931
Bei Brandeinsätzen erhalten die Freiwilligen pro Kopf 65 Pfg.
23. Februar 1932
Gehrden wirbt als ideale Stätte für Siedlung und Eigenheimbau in der Nähe der Großstadt und doch frei von Ruß und Staub am Fuße des Gehrdener Berges für den Eigenheimbau. Es wird billiges Bauland –
evtl. auch in Erbpacht – angeboten.
13. März 1933
Kommunalwahlergebnis: Nationale Einheitsliste 754 Stimmen, SPD 780 und KPD 102. Nat.Einh.Liste 6 Sitze, SPD 6 Sitze, KPD – Sitze.
19. Juli 1934
Dienstag, 24. Juli um 7 Uhr: 1. Spatenstich in der Schulstraße 1 für die neue Wasserleitung.
1937
Auf Veranlassung von Ottomar von Reden wurde der Lyraplatz an der Großen Bergstraße geschaffen.
Februar 1937
Der Krammarkt ist als Tradition anzusehen und beizubehalten.
27. Nov. 1937
Gründung des „Vereins zur Errichtung einer Turnhalle, eines Schwimmbades und anderer sportlicher Einrichtungen unterhalb der ‚Schönen Aussicht’ “. (Die Arbeiten wurden durch den Sportverein begonnen
und durch Kriegsausbruch abgebrochen)
28. Nov. 1939
Fr. Hothan, Hüttenstr. 3, bittet um einen Spinnstoffschein. Er möchte am Ehrentage der Stadt (vor 10 Jahren Stadtrechte) mit den Stadtfarben grün, gelb und schwarz flaggen. (heute rot-weiß)
Zum Stadtjubiläum hatte er das Gedicht „Heimaterde“ verfaßt und mit Sinfonie-Orchester-Begleitung für den Männerchor vertont. (Ob seine Wünsche und Anregungen verwirklicht wurden, ist nicht
überliefert.)
aus: Festschrift 700 Jahre Stadt Gehrden, herausgegeben in Zusammenarbeit mit dem Heimatbund Niedersachsen – Gruppe Gehrden
Lehr-Brief des Baugewerkenamtes zu Gehrden für Maurer, Steinhauer, Zimmerleute, Dach- und Schieferdecker
Dieser Lehr-Brief (heute Gesellenbrief) von 1905 bescheinigt dem Inhaber (geb. 1887), die Lehre als Zimmerer beim Zimmermeister Rehren in Holtensen erfolgreich abgeschlossen zu haben; - er
wurde zum Gesellen erklärt.
Unterzeichnet ist die Urkunde vom Vorsitzenden, dem bekannten Maurermeister Krull, dem Erbauer des Burgberturmes, des Waldschlößchens und der ‚Roten Schule’, und F. Seemann.
Interessant sind auch die Eindrucke am Rand der Urkunde:
Wer soll Lehrling sein? Jedermann!
Wer soll Geselle sein? Der was kann!
Wer soll Meister sein? Der’s ersann!
Das Hallenhaus Neue Straße 24 wies reichere Holzschmuckformen im Wirtschaftsgiebel wie profilierte Giebelschwellbalken oder vertiefte Schriften im Dielentorbalken auf.
aus: Baudenkmale in Niedersachsen, Institut f. Denkmalpflege